".... komme ich doch sonst gar nicht hin..."
Mit unserem Fahrdienst möchten wir Menschen mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Behinderung, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern und den Alltag so angenehm wie möglich machen.
Unsere speziell ausgebildeten Fahrerinnen und Fahrer kennen die besonderen Bedürfnisse behinderter und älterer Menschen.
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Unsere modernen Spezialfahrzeuge ermöglichen Rollstuhlfahrern praktisches und bequemes Reisen - ohne mühsames Umsetzen und ohne Unterbringungsprobleme für den Rollstuhl.
Sei es der Weg zur Arbeit, ein Arztbesuch oder eine Stipp-Visite bei Freunden -
Wir fahren Sie, wohin Sie möchten - wann immer Sie uns brauchen.
Das Abholen aus der Wohnung (von der ersten Tür), die Unterstützung beim Ein- und Aussteigen, einschließlich eventuell anfallender Betreuung und Hinbringen bis zum Zielort (hinter die erste Haustür) ist für uns selbst verständlich.
Wen fahren wir? / Wohin fahren wir Sie?
Wir fahren:
Wohin:
Wir verstehen uns als freundlicher und kompetenter Dienstleister.
Unser Service fängt dort an, wo er bei vielen anderen Beförderungsunternehmen endet.
Neu im Angebot -liegend Transporte-
Neu im Angebot sind sogenannte nicht qualifizierte Krankentransporte, d.h. wir transportieren auch Patienten liegend oder mit dem Tragestuhl, die während der Fahrt keine medizinische Betreuung benötigen.
Wir bringen Patienten sicher zum Arzt, ins Pflegeheim, zur Dialyse, zur Bestrahlungsbehandlung oder ins Krankenhaus. Auch Verlegungen und Transporte innerhalb eines Klinik-Geländes oder zwischen verschiedenen Krankenhäusern die liegend transportiert werden müssen, gehören zum DRK-Service.
Dabei können sich die Patienten stets darauf verlassen, dass sie von Profis betreut und in spezialisierten Fahrzeugen bewegt werden.
Was kostet der DRK Fahrdienst?
Je nach eingesetzten Fahrzeug z.B. Mietwagen oder BTW (Behindertentransportwagen)
sind die Tarife unterschiedlich.
Grundsätzlich setzt sich der Preis aus einer Grundgebühr (inkl. 7km)
und einem Kilometerpreis ab dem 8. Kilometer zusammen.
evtl. kommen noch Gebühren für Wartezeiten (bei Behandlungsfahrten) (je angefangene 15 Minuten bis max. zu den zweifachen Fahrtkosten) hinzu.
Vom Arzt verordnete Krankenfahrten können von uns direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden, sofern uns ein korrekt ausgestellte „Verordnung einer Krankenbeförderung“ übergeben wird, die bei Behandlungsfahrten vorab von der Krankenkasse genehmigt wurde. Evtl. muss hier ein Eigenanteil gezahlt werden.
Fahrten ohne Transportverordnung stellen wir privat in Rechnung. Gerne erstellen wir Ihnen hier ein entsprechendes Angebot.
Wir berechnen die tatsächlich gefahrenen Kilometer von unserem nächstgelegenen Standort aus.
Individuelle Absprachen sind möglich!
Aktuelle Preise erfahren Sie bei unserem Fahrdienst, Sprechen Sie uns an!