Rettungssanitäter GroßveranstaltungFoto: F. Weingardt / DRK

Sanitätsdienste - Veranstaltungsschutz

Ansprechpartnerin

Carmen Immig

Telefon:
02671 / 91 41 132

E-Mail:
c.immig(at)kvcoc-drk(dot)de


Informationen:

Sie benötigen für Ihre Veranstaltung einen Sanitätsdienst / Veranstaltungsschutz?

Dann möchten wir Sie bitten, hier das Formular "Abfrage San-Dienst" herunter zu laden, dieses ausfüllen und dann an uns zurücksenden.

Der für Sie zuständige DRK-Ortsverein wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen um den möglichst optimalen Schutz für Ihre Veranstaltung zu erreichen.

Der Sanitätsdienst wir in der Regel von ehrenamtlichen Kräften durchgeführt. Wir bitten deshalb um eine frühzeitige Anfrage! 

(Wenn möglich 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn)

  • Die Anzahl der einzusetzenden Helfer und die Art der Einsatzfahrzeuge sind abhängig von der Art, der Größe und Ort der Veranstaltung, aber auch Auflagen durch die Ordnungsbehörde oder den Dachverbänden des Vereines spielen hierbei eine Rolle.
     
  • Für die Bemessung des Sanitätsdienstes wird vom DRK anhand der Angaben des Veranstalters und der Auflagen der Genehmigungsbehörde das Gefährdungspotenzial der Veranstaltung analysiert und der Sanitätsdienst entsprechend der gewonnenen Erkenntnisse nach bestem Wissen geplant und durchgeführt.
     
  • Das DRK übernimmt jedoch keinerlei Verantwortung dafür, dass die Bemessung des Sanitätsdienstes tatsächlich für alle Fälle ausreichend ist. Sollte sich eine Veränderung des Gefährdungspotenzials ergeben oder sollten besondere Vorkommnisse während der Veranstaltung eine Verstärkung des Sanitätsdienstes erforderlich machen, so werden durch den Einsatzleiter des DRK, in Absprache mit dem Veranstalter, weitere Kräfte nachgefordert. Der Veranstalter hat uneingeschränkt die entsprechenden Kosten zu tragen.
     
  • Es erfolgt unsrerseits lediglich die Bereitstellung von qualifiziertem Personal, Material und Gerät. Ein Mietverhältnis zwischen Veranstalter und DRK besteht nicht.
     
  • Unsere Mitarbeiter übernehmen ausschließlich die sanitätsdienstlichen bzw. rettungsdienstliche Betreuung der Veranstaltung und damit in direktem Zusammenhang stehende Aufgaben.
     
  • Ordnungsdienstliche Arbeiten oder ähnliche Arbeiten sind nicht Bestandteil des Veranstaltungsschutzes.
     
  • Haftungsansprüche seitens des Veranstalters und Dritter gegenüber uns sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unseres Personals ursächlich waren.

Bestellformular - Sanitätsdienst bei Veranstaltungen

Die mit einem Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.

Durchschnittlich jeder neunte Deutsche nimmt pro Jahr eine Leistung des Rettungsdienstes in Anspruch.